Liste Zürcher Trauerredner*innen – Inklusion und Diversität ist eine Ideologie der Entmündigung!

Liebes Kollegium, bitte entfernen Sie mich aus der Liste "Zürcher Trauerredner*innen". Ich halte mich nicht an folgende Punkte des Ehrenkodex:

  • Punkt 3: Ich habe den Zen Orden in der Schweiz gegründet.
  • Punkt 4: Inklusion und Diversität ist eine Ideologie der Gleichstellung und nicht Gleichberechtigung. Somit wird den Trauerrednern und den Kunden keine freie Wahl gegeben mit wem sie zusammenarbeiten möchten. Sie können somit ihre Eigenverantwortung nicht wahrnehmen, sondern werden entmündigt.
  • Punkt 5: Ich verrechne meine Reisespesen und Kosten, wie ich es will mit Absprache der Kunden direkt.

Da die Stadt Zürich sich der rechtlichen und faktischen Gleichstellung (siehe Homepage der Stadt Zürich) verschrien hat, kann ich natürlich verstehen, dass auch der Ehrenkodex so gestaltet werden musste. Ich wünsche Ihnen allen viel Mut und Rückkehr zur Gleichberechtigung auch wenn dies finanzielle und geistliche Konsequenzen mit sich trägt.

mit freundlichen Grüssen

Zen Meister Vater Reding

 

 

Zürcher Trauerredner*innen

Die Trauerredner verfügen über die notwendige Kompetenz, um Abschiedsfeiern und Bestattungen würdevoll und professionell zu gestalten. Die Liste der «Zürcher Trauerredner*innen» wird auf der Website des «Vereins Zürcher Trauerredner*innen» veröffentlicht. Das Bestattungsamt der Stadt Zürich weist Angehörige von Verstorbenen auf seiner Website und im Gespräch auf diese Liste hin.

Ehrenkodex

Personen, die in die Liste der «Zürcher Trauerredner*innen» aufgenommen werden, bekennen sich zu diesem Ehrenkodex und erklären die folgenden Bestimmungen für alle Personen verbindlich, die in die Liste aufgenommen werden. Die «Zürcher Trauerredner*innen»

  1. befolgen das Reglement über das Bestattungswesen und die Friedhöfe der Stadt Zürich und sind mit den Örtlichkeiten der Friedhöfe vertraut.
  2. sind vertraut mit unterschiedlichen Bestattungsriten.
  3. stehen in keinem Arbeitsverhältnis mit einer religiösen Gemeinschaft.
  4. achten und respektieren die Würde der Verstorbenen und deren Angehörigen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Alter, Kultur, Lebensform, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung sowie von Ansehen, Bildung, sexueller Orientierung oder sozialer Zugehörigkeit. Die Trauerredner*innen begegnen den Angehörigen mit Einfühlungsvermögen und gehen so weit wie möglich auf ihre Wünsche ein. Die Trauerredner*innen berücksichtigen die besonderen Umstände der Angehörigen und verpflichten sich in ihrer Beratungstätigkeit zu Stillschweigen gegenüber Dritten. Sie lassen keine Abhängigkeiten entstehen und respektieren die physische und psychische Distanz zu allen Beteiligten.
  5. informieren die Angehörigen im Vorfeld über den Rahmen der zu erwartenden Kosten für ihre Dienstleistung und erstellen die entsprechende Rechnung transparent. Die Kosten (Pauschalen oder Stundenansatz) werden auf der Website der Trauerredner*innen transparent aufgeführt. Reisekosten für Vorbereitungstreffen und Beerdigungen werden ab Zürich berechnet.
  6. deklarieren bei den Trauerfeiern das Verwenden von Texten und Ideen Dritter.
  7. nehmen an Treffen des «Vereins Zürcher Trauerredner*innen» teil, die weiterbildende und erfahrungsbezogene Elemente beinhalten.
  8. werden nach einem Gespräch mit dem Vereinsvorstand in die Liste der «Zürcher
    Trauerredner*innen» aufgenommen.
  9. können vom Vereinsvorstand von der Liste entfernt werden, falls sie diesen Ehrenkodex verletzen.

 

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